Abgabe

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Wir geben unter bestimmten Voraussetzungen auch Papageien ab:
1. Die bisherigen Eigentümer haben einer Verpaarung / Vergesellschaftung schriftlich zugestimmt und wünschen eine erneute Unterbringung in individuell betreuter, artgerechter Privathaltung.
2. Wir geben (in der Regel) nur zu einem vorhandenen passenden Partner ab, mit dem hier verpaart worden ist. 
3. Die Tiere werden (in der Regel) nicht zum "Probewohnen" abgegeben. Von diesem Grundsatz wird nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen. 
4. Die Tierheimvögel werden nur unter Schutzvertrag abgegeben. Sie dürfen vom neuen Halter nicht verschenkt und nicht verkauft werden.
5. Alle Papageien brauchen eine artgerechte Unterbringung. Dazu gehört für sie auch die Möglichkeit, Licht, Luft, Sonne, Wind und Regen draußen zu "genießen". (Auch uns Menschen geht es besser, wenn wir "raus" können - tagelang nur "in der Wohnung" macht uns krank!)