| Wir geben unter bestimmten Voraussetzungen
auch Papageien ab: |
| 1. Die bisherigen Eigentümer haben einer
Verpaarung / Vergesellschaftung schriftlich zugestimmt und wünschen eine
erneute Unterbringung in individuell betreuter, artgerechter
Privathaltung. |
| 2. Wir geben (in der Regel) nur zu einem vorhandenen passenden Partner ab,
mit dem hier verpaart worden ist. |
| 3. Die Tiere werden (in der Regel) nicht zum
"Probewohnen" abgegeben. Von diesem Grundsatz wird nur in begründeten
Ausnahmefällen abgewichen. |
| 4. Die Tierheimvögel werden nur unter Schutzvertrag abgegeben.
Sie dürfen vom neuen Halter nicht verschenkt und nicht verkauft werden. |
| 5. Alle Papageien brauchen eine artgerechte
Unterbringung. Dazu gehört für sie auch die Möglichkeit, Licht, Luft,
Sonne, Wind und Regen draußen zu "genießen". (Auch uns
Menschen geht es besser, wenn wir "raus" können - tagelang nur
"in der Wohnung" macht uns krank!) |