Weißbüscheläffchen

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Bonnie und Clyde
Ernährung
Weißbüscheläffchen (Krallenaffen; Springtamarine)  gehören zu den besonders geschützten Tieren, also Anhang A. Zur Haltung benötigt man auf jeden Fall die Genehmigung des zuständigen Veterinäramtes - aber das ist dabei das geringste Problem, vorausgesetzt die Haltungsbedingungen werden erfüllt!!!
Zunächst einmal benötigt die Affen ein Gehege mit mindestens 5 qm Grundfläche bei 2 m Höhe.

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Die Einrichtung soll aus vielen vertikalen und horizontalen Ästen bestehen, mit Kletter-, Lauf- und Springeinrichtungen. Die Affen benötigen viele Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten besonders in den oberen Bereichen der Anlage.
Die Temperaturen im Innenbereich müssen mindestens 18-24 Grad betragen, die Tiere können bis 5 Grad noch in die Außenanlagen - vorausgesetzt dieses geschieht freiwillig!
Im Sommer 2007 erhielten die Weißbüschelaffen ein neues Außengehege.

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