| Weißbüscheläffchen (Krallenaffen;
Springtamarine) gehören zu den besonders geschützten Tieren, also
Anhang A. Zur Haltung benötigt man auf jeden Fall die Genehmigung des
zuständigen Veterinäramtes - aber das ist dabei das geringste Problem,
vorausgesetzt die Haltungsbedingungen werden erfüllt!!! |
| Zunächst einmal benötigt die Affen ein Gehege mit
mindestens 5 qm Grundfläche bei 2 m Höhe. |

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Die Einrichtung soll aus vielen vertikalen und horizontalen
Ästen bestehen, mit Kletter-, Lauf- und Springeinrichtungen. Die Affen
benötigen viele Versteck- und Rückzugsmöglichkeiten besonders in den
oberen Bereichen der Anlage. |
| Die Temperaturen im Innenbereich müssen
mindestens 18-24 Grad betragen, die Tiere können bis 5 Grad noch in die
Außenanlagen - vorausgesetzt dieses geschieht freiwillig! |
| Im Sommer 2007 erhielten die Weißbüschelaffen ein neues
Außengehege. |

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